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Im Dezember erfolgt dann gegebenenfalls noch eine Korrektur.
Wie wird das Einzelurlaubsgeld ab 2024 verrechnet?
In den letzten Jahren gab es immer mehr Beanstandungen der Inspektionsbehörden bei der Verrechnung des Einzelurlaubsgeldes bei Angestellten.
Bisher wurde das Einzelurlaubsgeld in der Regel einmalig verrechnet. Und zwar im Monat, in dem der neue Arbeitnehmer den Haupturlaub nimmt. Wenn der neue Arbeitnehmer den Haupturlaub bereits genommen hat, erfolgt die Verrechnung bei Dienstantritt. In diesem Monat erhält der Arbeitnehmer also oft wenig oder sogar keinen Lohn.
Um den Beanstandungen der Inspektionsbehörden entgegenzukommen, wurde die Regelung geändert. Das Einzelurlaubsgeld wird ab dem Urlaubsjahr 2024 in zwei Phasen verrechnet.
Im Jahr 2023 ändert sich noch nichts. Die Inspektionsbehörden akzeptieren, dass in diesem Jahr noch die üblichen Regeln angewendet werden.
Die erste Phase der Verrechnung
In der ersten Phase werden 90% des Einzelurlaubsgeldes verrechnet. Dies geschieht jedes Mal, wenn der neue Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubstag nimmt. Es werden dann 90% des Bruttotageslohns des Urlaubstages abgezogen. Die Verrechnung erfolgt also nicht mehr auf einmal. Es ist daher möglich, dass das Einzelurlaubsgeld über mehrere Monate verrechnet werden muss.
Die zweite Phase der Verrechnung
Die zweite Phase der Verrechnung findet jedes Jahr im Dezember statt. Zu diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber überprüfen, ob eine Korrektur erforderlich ist. Gegebenenfalls muss dann noch der Rest des Urlaubsgeldes verrechnet werden.
Wenn eine zusätzliche Einbehaltung vorgenommen werden muss, erfolgt dies auf dem Lohn des Monats Dezember. Bei dieser Verrechnung dürfen normalerweise maximal 20% des Nettolohns einbehalten werden. Wenn mehr als 20% einbehalten werden müssen, muss diese Einbehaltung auf zwei Monate verteilt werden. Es kann jedoch mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden, die Korrektur dennoch auf einmal zu verrechnen. Gegebenenfalls muss dann noch der Rest des Urlaubsgeldes verrechnet werden.
Und was ist, wenn der neue Arbeitnehmer das Unternehmen vor Dezember erneut verlässt? Dann muss der Rest bei Ausscheiden aus dem Dienst verrechnet werden.
Wie müssen die Angestellten über diese Änderungen informiert werden?
Die Regierung sieht auch vor, dass der Arbeitgeber die Angestellten über diese neue Verrechnung informieren muss. Die Informationen müssen auf drei Ebenen bereitgestellt werden:
- Die neuen Regeln zur Verrechnung ab 2024 müssen ausdrücklich auf der Urlaubsbescheinigung angegeben werden. Die Sozialpartner erarbeiten dafür noch ein Modell.
- Wenn der Arbeitnehmer danach fragt, muss eine klare Erklärung zur angewandten Berechnungsmethode und den Regeln zur Verrechnung gegeben werden. Die Arbeitnehmer können schriftlich oder elektronisch informiert werden.
- Als neuer Arbeitgeber muss über die Korrekturmaßnahmen über die Lohnabrechnung des Monats Dezember (oder des Monats des Ausscheidens) informiert werden.
Und wie wird das doppelte Urlaubsgeld verrechnet?
Die Verrechnung des doppelten Einzelurlaubsgeldes ändert sich nicht. Im Jahr 2024 wird das doppelte Einzelurlaubsgeld also weiterhin auf einmal verrechnet. Dies geschieht in der Regel im Monat, in dem der neue Arbeitnehmer den Haupturlaub nimmt.
Ändert sich etwas für die Arbeiter?
Nein, für die Arbeiter ändert sich nichts. Ihr Urlaubsgeld wird auch im Jahr 2024 weiterhin von den Urlaubskassen berechnet und ausgezahlt.
Quelle