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Verrechnung des Einzelurlaubsgeldes ab 2024 in zwei Phasen

Ab dem Urlaubsjahr 2024 ändert der Gesetzgeber die Regeln zur Berechnung des Einzelurlaubsgeldes. Das Einzelurlaubsgeld der Angestellten wird von nun an in zwei Phasen verrechnet. Zunächst muss der neue Arbeitgeber 90% des Einzelurlaubsgeldes verrechnen, wenn der Arbeitnehmer einen Urlaubstag nimmt.

23 Oktober 2023

Im Dezember könnte dann eventuell noch eine Korrektur erfolgen.

Wie wird das Einzelurlaubsgeld für Ihre Angestellten ab 2024 verrechnet?

In den letzten Jahren haben die Inspektionsdienste immer häufiger Anmerkungen zur Verrechnung des Einzelurlaubsgeldes bei Angestellten gemacht.

Bisher wird das Einzelurlaubsgeld tatsächlich meistens in einer einzigen Zahlung verrechnet. Und das in dem Monat, in dem Ihr neuer Arbeitnehmer den Haupturlaub nimmt. Wenn Ihr neuer Arbeitnehmer bereits den Haupturlaub genommen hat, erfolgt die Verrechnung bei Dienstantritt. In diesem Monat erhält Ihr Arbeitnehmer also oft nur wenig oder sogar keinen Lohn.

Um den Anmerkungen der Inspektionsdienste gerecht zu werden, wurde die Reglementierung geändert. Das Einzelurlaubsgeld wird ab dem Urlaubsjahr 2024 in zwei Phasen verrechnet.

Im Jahr 2023 ändert sich nichts. Die Inspektionsdienste akzeptieren, dass in diesem Jahr noch die üblichen Regeln angewendet werden.

Die erste Phase der Verrechnung

In der ersten Phase werden 90% des Einzelurlaubsgeldes verrechnet. Das passiert jedes Mal, wenn Ihr neuer Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubstag nimmt. Dann werden 90% des Bruttotageslohns vom Urlaubstag abgezogen. Die Verrechnung erfolgt also nicht mehr auf einmal. Es kann daher sein, dass Sie das Einzelurlaubsgeld über mehrere Monate hinweg verrechnen müssen.

Die zweite Phase der Verrechnung

Die zweite Phase der Verrechnung findet jedes Jahr im Dezember statt. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie als Arbeitgeber überprüfen, ob noch eine Korrektur erforderlich ist. Möglicherweise müssen Sie dann noch den Restbetrag des Einzelurlaubsgeldes verrechnen.

Wenn Sie eine zusätzliche Einbehaltung vornehmen müssen, erfolgt diese auf das Gehalt des Monats Dezember. Bei dieser Verrechnung dürfen Sie in der Regel höchstens 20% des Nettogehalts einbehalten. Wenn Sie mehr als 20% einbehalten müssen, müssen Sie diese Einbehaltung auf zwei Monate verteilen. Sie können jedoch mit Ihrem Arbeitnehmer vereinbaren, die Korrektur trotzdem in einer Summe zu verrechnen. Möglicherweise müssen Sie dann noch den Saldo des Einzelurlaubsgeldes verrechnen.

Und was passiert, wenn Ihr neuer Arbeitnehmer Ihr Unternehmen vor Dezember wieder verlässt? Dann müssen Sie den Saldo bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verrechnen.

Wie sollten Sie Ihre Arbeitnehmer über diese Änderungen informieren?

Die Regierung sieht ebenfalls vor, dass Sie als Arbeitgeber Ihre Angestellten über diese neue Verrechnung informieren müssen. Sie müssen die Informationen auf drei Ebenen bereitstellen:

  1. Sie müssen die neuen Regeln zur Verrechnung ab 2024 ausdrücklich auf dem Urlaubsbescheinigung vermerken. Die Sozialpartner erarbeiten derzeit noch ein Modell dafür.
  2. Wenn Ihr Arbeitnehmer darum bittet, sollten Sie ihm die angewandte Berechnungsmethode und die Regeln für die Verrechnung klar erläutern. Sie können Ihre Arbeitnehmer entweder auf Papier oder elektronisch informieren.
  3. Als neuer Arbeitgeber müssen Sie Ihren neuen Angestellten über die Gehaltsabrechnung für Dezember (oder im Monat des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis) informieren über die vorgenommenen Korrekturen.

Und was ist mit der Verrechnung des doppelten Urlaubsgeldes?

Die Verrechnung des doppelten Einzelurlaubsgelds ändert sich nicht. Im Jahr 2024 wird das doppelte Urlaubsgeld also immer noch in einer einzigen Zahlung verrechnet. Dies geschieht in der Regel in dem Monat, in dem Ihr neuer Arbeitnehmer seinen Haupturlaub nimmt.

Ändert sich etwas für Ihre Arbeitnehmer?

Nein, für Ihre Arbeiter ändert sich nichts. Ihr Einzelurlaubsgeld wird auch im Jahr 2024 noch von den Urlaubskassen berechnet und ausgezahlt.

Quelle

Urlaubsgeld
Ferien