Bescheinigung im Falle einer Übertragung des Geschäftsbetriebs
Sie können bei Ihrer Sozialversicherungskasse eine sogenannte Bescheinigung über die „Abtretung des Geschäftsbetriebs“ beantragen.
Diese Bescheinigung, der eine Kopie des Abtretungsvertrags beigefügt ist, kann zur Verhinderung der Anwendung der Solidarität, die zwischen dem Abtretenden und dem Zessionar besteht, sowie der Frist für die Wirksamkeit der Abtretung gegenüber unserer Sozialversicherungskasse führen.
Wie erhalte ich die Bescheinigung über die Übertragung eines Geschäftsbetriebs? Der Abtretende muss dies bei der Sozialversicherungskasse, bei der er versichert ist, beantragen, indem er das Formular auf dieser Seite verwendet.
Die Sozialversicherungskasse hat ab dem Zeitpunkt der Antragstellung durch den Abtretenden 30 Tage Zeit, um die Bescheinigung auszustellen oder abzulehnen.
Die Bescheinigung wird ausgestellt, wenn der Übertragende seine Sozialversicherungsbeiträge (einschließlich der Beiträge der Person, mit der er gesamtschuldnerisch haftet) ordnungsgemäß gezahlt hat, und ist ab dem Datum ihrer Ausstellung 30 Tage lang gültig (d. h. 30 Tage, um die Abtretungsurkunde zu überreichen).
Zertifikatsantrag
Zuletzt aktualisiert am 7 März 2022 • PDF
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