Arten von Mandaten
Politisches Mandat:
Ein politisches Mandat, wie das eines Gemeinderatsmitglieds oder Parlamentsmitglieds, gilt nicht als Berufstätigkeit im Sinne einer abhängigen oder selbstständigen Beschäftigung. Wenn Sie nur ein politisches Mandat ausüben, unterliegen Sie für dieses Mandat nicht dem Sozialstatut für Selbstständige.
Öffentliches Mandat:
Hierunter fallen Personen, die aufgrund einer der beiden folgenden Möglichkeiten mit einem Mandat in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung betraut sind:
- Entweder aufgrund der Funktionen, die sie bei einer staatlichen Verwaltung, einer Provinz, einer Gemeinde oder einer öffentlichen Einrichtung ausüben.
- Entweder in ihrer Eigenschaft als Vertreter/in einer Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- oder Selbständigenorganisation oder in ihrer Eigenschaft als Vertreter/in des Staates, einer Provinz oder einer Gemeinde.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Ein Beamter, der seine Verwaltung (ÖSHZ) vertritt.
- Ein Vertreter einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisation (SNI).
- Eine gewählte Person die eine lokale Gebietskörperschaft vertritt (Schöffe).
Dieses Mandat muss aufgrund Ihrer spezifischen Funktion ausgeübt werden. Wenn Sie als Sachverständiger tätig sind, müssen Sie als Selbstständiger Mitglied werden.
Mitgliedschaft und Sozialbeiträge
Kombination von Tätigkeiten:
- Wenn Sie neben Ihrem Mandat eine selbstständige Tätigkeit ausüben, müssen Sie sich bei einer Sozialversicherungskasse anmelden.
Berechnung der Sozialbeiträge:
- Jedes Quartal zahlen Sie provisorische Sozialbeiträge, die auf der Grundlage Ihres gesamten steuerpflichtigen Nettoeinkommens angepasst werden. Die Einkünfte aus Ihrem politischen oder öffentlichen Mandat werden nicht von denen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit unterschieden, was die Höhe Ihrer Beiträge beeinflussen kann.
- Um zu vermeiden, dass Sie Beiträge auf Ihr gesamtes Einkommen zahlen müssen, ist es unerlässlich, dass Sie detaillierte Informationen über die Art Ihres Einkommens bereitstellen. Wenn Sie bei Securex Mitglied sind, übermitteln Sie bitte Ihre Steuerbescheid und die Steuerkarten 281.20 und 281.30 über Ihr Einkommen als Mandatsträger.