Zulage für Nacht- und Schichtarbeit
Es gibt noch eine zweite Änderung, die Sie beachten müssen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Sie Ihren Arbeitnehmern ab dem 1. April 2024 schriftlich eine Nachtarbeits- und/oder Schichtzulage gewähren müssen (dies gilt nicht für Bauunternehmen oder im Fall von Arbeiten an Immobilien). Diese neue Bedingung müssen Sie ebenfalls erfüllen, um die Steuerbefreiung weiterhin beanspruchen zu können.
Wenden Sie ein bestehendes sektorales KAA an?
Wenn die Schicht- oder Nachtarbeitszulage kraft eines sektoralen KAA gewährt wird und Sie dieses KAA in Ihrem Unternehmen anwenden, müssen Sie nichts weiter tun. Dann erfüllen Sie die Bedingung, indem Sie sich an das KAA halten.
Weicht Ihr Unternehmen von dem sektoralen KAA ab oder gibt es gar kein KAA?
Dann müssen Sie sich jetzt umstellen. Doch keine Sorge, Securex hat eine Dokumentvorlage für Sie. Diesen Text können Sie nach eigener Wahl in ein KAA auf Unternehmensebene, in Ihre Arbeitsordnung oder in die Arbeitsverträge aufnehmen. Der Text enthält alle erforderlichen Angaben, damit Sie die Steuerbefreiung ab dem 1. April 2024 ganz einfach weiter beanspruchen können.
Sind Sie Kunde bei Securex und nutzen das Service Pack Legal Advice? Melden Sie sich dann einfach an, um ohne Zusatzkosten Musterdokumente herunterzuladen.
Anhang zur Arbeitsordnung - Nacht- und Schichtzulage
Zuletzt aktualisiert am 28 Februar 2024 • Word
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Einzelvertrag - Nacht- und Schichtzulage
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KAA auf Unternehmensebene - Nacht- und Schichtzulage
Zuletzt aktualisiert am 28 Februar 2024 • Word
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