Wo können Sie Ihren Erstattungsantrag stellen?
Sie können sich von der zuständigen Stelle der deutschsprachigen Gemeinschaft die dem Arbeitnehmer im Rahmen des bezahlten Bildungsurlaubs ausgezahlte Entlohnung sowie die darauf anfallenden Sozialbeiträge erstatten lassen:
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation
Gospertstrasse 1 - 4700 Eupen
Tel.: 087/59.63.97
e-mail : bildungsurlaub@dgov.be
Bei dieser Stelle können Sie ausschließlich Erstattungsanträge für Arbeitnehmer einreichen, die einer deutschsprachigen, wallonischen Niederlassungseinheit angehören. Die Anträge für französischsprachige Einheiten sind an FOREM zu richten.
Beispiel: Ihr Unternehmen hat seinen Gesellschaftssitz in der Wallonie. Es hat Niederlassungseinheiten sowohl in Namur als auch in Eupen. In diesem Fall sind zwei Erstattungsanträge zu stellen:
- Ein Antrag für die Arbeitnehmer, die bezahlten Bildungsurlaub genießen und in Namur beschäftigt sind
- Und ein zweiter Antrag für die in Eupen beschäftigten Mitarbeiter
Achtung! Die Regeln für die Erstattung sind je nach Region verschieden. Wenn Ihr Unternehmen Niederlassungseinheiten in mehreren Regionen hat, ist eine Forderungsanmeldung aufzusetzen, in der alle in der betroffenen Region beschäftigten Arbeitnehmer vermerkt sind, und zwar in der jeweiligen Sprache der Region.
Für eine Übersicht über die Erstattungsmodalitäten in den anderen Regionen verweisen wir auf unsere Informationen in der Rubrik „Zeit für den Arbeitnehmer“ im Themenbereich „Urlaub und Fehlzeiten“.
Welche Dokumente muss Ihr Antrag enthalten?
Der Erstattungsantrag ist von Ihnen selbst oder Ihrem ordnungsgemäß bevollmächtigten Sozialsekretariat mit den Originalen der folgenden Dokumente einzureichen:
- Eine Foderungsanmeldung, in der alle Arbeitnehmer angegeben sind, die in derselben Region beschäftigt sind (abhängig von der Adresse der Niederlassungseinheit, welcher der Arbeitnehmer angehört)
- Eine Individualkarte für jeden anspruchsberechtigten Arbeitnehmer, in welcher der gewährte Urlaub und die dazugehörigen Entlohnungen und Sozialbeiträge vermerkt sind
- Die regulären Einschreibungsbescheinigungen, die vierteljährlichen Regelmäßigkeitsbescheinigungen und die eventuellen Bescheinigungen in zweiter Prüfungssitzung, die von den Bildungseinrichtungen ausgestellt werden, die die Arbeitnehmer besuchen
In bestimmten Fällen sind zudem folgende Dokumente beizufügen:
- Der Nachweis, dass die Unterrichtszeiten mit den Arbeitszeiten übereinstimmen (für Arbeitnehmer, die mindestens 4/5-vollzeit mit festen Arbeitszeiten beschäftigt sind, oder wenn sie bei Übereinstimmung zwischen Unterrichtsstunden/Arbeitsstunden die Höchststundenzahl in Anspruch nehmen)
- Eine Kopie des Arbeitsvertrags (für Teilzeitbeschäftigte mit variablen Arbeitszeiten)
- Eine eidesstattliche Erklärung des Arbeitnehmers, in der angegeben ist, dass er keinen Abschluss der Oberstufe des Sekundarunterrichts hat (wenn er an einer Basisausbildung teilnimmt oder an einer Aus- oder Weiterbildung, die zum Erhalt eines Erstabschlusses der Oberstufe des Sekundarunterrichts führt)
Alle erforderlichen Dokumente finden Sie hier.
Hinweis: Infolge der Pandemie hat die Deutschsprachige Gemeinschaft beschlossen, Aus- und Weiterbildungen, denen aus der Ferne gefolgt wird, auch im Schuljahr 2021-2022 zu akzeptieren. Natürlich müssen diese Aus- und Weiterbildungen die Bedingungen für den Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub erfüllen.
Welcher Zeitrahmen ist einzuhalten?
Die Erstattungsanträge können erst nach Ablauf des Schuljahres eingereicht werden und müssen für alle anspruchsberechtigten Arbeiternehmer des Unternehmens gestellt werden.
Für die Ausübung Ihres Erstattungsanspruchs für Entlohnungen und Sozialbeiträge, die im Rahmen des Bildungsurlaubs gezahlt wurden, haben Sie eineinhalb Jahre Zeit. Diese Frist beginnt am 1. Januar des Haushaltsjahres, in dem der Anspruch auf Erstattung entstanden ist.
Die Forderungen in Bezug auf einen bezahlten Bildungsurlaub, der für die Zeit einer Aus- oder Weiterbildung gewährt wurde, entstehen am letzten Tag der Aus- oder Weiterbildung oder, wenn die Aus- oder Weiterbildung mehrere Jahre dauert, am letzten Tag jedes Ausbildungsjahres.
Beispiel: Ihre Mitarbeiterin Elsa folgt einer Aus- oder Weiterbildung, die mehrere Jahre dauert. Die Anträge für das Studienjahr 2020-2021 sind also bis spätestens 30. Juni 2022 einzureichen.
Wie viel erhalten Sie zurück?
Die Erstattung ist auf eine Höchstpauschale begrenzt, die von der Art der absolvierten Ausbildung abhängt. Diese Pauschale darf 21,30 Euro pro Stunde pro Ausbildungsart nicht überschreiten.
Was tut Securex?
Wenn Sie unserem Sozialsekretariat angeschlossen sind, hält sich Ihr Client Advisor zu Ihrer Verfügung, um Ihnen beim Ausfüllen der erforderlichen Dokumente und der Übermittlung an die zuständige Stelle zu helfen.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass ein vollständiges Antragsdossier eingereicht werden muss, um diese Erstattung zu erhalten. Warten Sie also nicht bis zur letzten Minute, um alle relevanten Angaben zusammenzustellen!