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Bedingungen eigenes Unternehmen

Voraussetzungen für den Start als Selbständiger

Sie möchten Ihr eigenes Unternehmen gründen? Ihren Traum zu verwirklichen ist ein schönes Ziel. Sorgen Sie dafür, dass Sie alle Startbedingungen erfüllen. Hier ein Überblick. 
Unsere Experten stehen Ihnen auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Kontaktieren Sie unsere Experten

Anforderungen eigenes Unternehmen

Gute Nachricht: im Prinzip darf jeder in Belgien ein eigenes Unternehmen gründen. In den verschiedenen Regionen müssen jedoch eine Reihe von rechtlichen Bedingungen oder Einschränkungen erfüllt sein, bevor Sie als Selbständiger beginnen dürfen.

In der Regel soll so der Erfolg Ihres Unternehmens so weit wie möglich gesichert und zukünftige Kunden geschützt werden.

Sie sind in drei Abschnitten aufgeführt:

  • Rechtliche Voraussetzungen für Starter
  • Erforderliche Fachkenntnisse
  • Nachweis unternehmerischer Kompetenzen

Rechtliche Voraussetzungen für Starter

Sie möchten als selbständiger Unternehmer starten? Dies ist möglich, wenn Sie die folgenden rechtlichen Startbedingungen erfüllen.

Um die Startbedingungen zu erfüllen, müssen Sie:

  • Volljährig (mindestens achtzehn Jahre) und geschäftsfähig sein.
  • Die belgische Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen.

Als Nicht-Europäer brauchen Sie für die Ausübung Ihrer selbständigen Tätigkeit in Belgien grundsätzlich einen Berufsausweis. Diesen können Sie ganz einfach über unsere Experten beim Securex Unternehmensschalter beantragen.

Wenn Sie in Wallonien ein Unternehmen gründen, müssen Sie Ihre unternehmerischen Fähigkeiten anhand eines betriebswirtschaftlichen Diploms oder ausreichender praktischer Erfahrung nachweisen können (dies gilt nicht für den Gehilfen oder den mithelfenden Ehepartner). In Flandern und Brüssel entfällt diese Verpflichtung zur Vorlage eines betriebswirtschaftlichen Diploms.

Sie müssen auch im Besitz Ihrer Bürgerrechte sein. Das bedeutet, dass Sie nie wegen Betrugs oder Konkurs aufgrund einer schweren Verfehlung verurteilt worden sind.

Und für eine Reihe von Berufen müssen Sie auch die erforderlichen vorgeschriebenen Lizenzen oder einen Berufsbefähigungsnachweis vorlegen.

Erforderliche Fachkenntnisse für Selbständige

Jeder Unternehmer, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, muss beruflich befähigt sein. Der Grund dafür ist einfach: die Erfolgschancen sind größer, und späteren Problemen wird vorgebeugt. 

Einige Berufe und Branchen erfordern jedoch besondere berufliche Kompetenzen. In Flandern ist der Nachweis dieser besonderen beruflichen Kompetenzen seit einiger Zeit abgeschafft. Die wichtigsten Branchen, für die dies in Brüssel und Wallonien noch gilt, sind:

  • Bausektor
  • Körperpflegeberufe
  • Bäcker / Konditor
  • Restaurants, Gaststätten und Cateringunternehmer
  • Fahrräder und Kraftfahrzeuge

Sie belegen Ihr Fachwissen durch:

  • Ein Diplom (oder Zertifikat, Akkreditierung, Bescheinigung ...)
  • Praktische Erfahrung
  • Möchten Sie überprüfen, ob Sie über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen?
Kontaktieren Sie uns

Ihre unternehmerischen Kompetenzen nachweisen

Gründen Sie ein Unternehmen in Wallonien? Dann müssen Sie zunächst Ihre unternehmerischen Kompetenzen nachweisen. Sie müssen belegen können, dass Sie über betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse verfügen. Dass Sie für das Unternehmertum geeignet sind.

Wie machen Sie das? Mit folgendem:

Diplom oder Urkunde

Ein von einer anerkannten Bildungseinrichtung ausgestelltes Diplom. Oder eine gleichwertige Bescheinigung, die von der zentralen Prüfungskommission einer der Regionen ausgestellt wurde.

Praktische Erfahrung

Sie können Ihre unternehmerischen Fähigkeiten auch durch Praxiserfahrung nachweisen. Beispielsweise als:

  • Selbständiger Unternehmer mit eigener Handelsregisternummer/Unternehmensnummer
  • Bevollmächtigter oder mitarbeitender Gesellschafter in einem Unternehmen
  • Selbständiger Helfer
  • Mithelfender Ehepartner
  • Ausübung des reglementierten Berufs als Angestellter in einem Unternehmen.

Es ist von Beruf zu Beruf unterschiedlich, wieviel Erfahrung Sie nachweisen müssen. Ihre praktische Erfahrung darf höchstens 15 Jahre vor Ihrer Anmeldung zurückliegen. Bei einigen Berufen sind dies maximal 10 Jahre.

Weitere Informationen erhalten Sie am Securex-Unternehmensschalter in Ihrer Nähe.

Wie können betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse nachgewiesen werden?

Wie Sie Ihre betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse nachweisen können, hängt von Ihrer Gesellschaftsform ab.

Ich gründe ein Einzelunternehmen

  • Sie selbst als Leiter des Unternehmens
  • Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ehegatte
  • Ein selbständiger Helfer, der mit Ihnen in einem Verwandtschaftsverhältnis bis zum dritten Grad steht

Ich gründe eine Gesellschaft

  • Im Falle von Personengesellschaften (GmbH, OHG...) muss nur der Geschäftsführer betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse nachweisen
  • Sie gründen eine Kapitalgesellschaft (AG, Gen.mubH...)? In diesem Fall ist ein Nachweis des Geschäftsführers oder der für die laufenden Geschäfte zuständigen Führungskraft erforderlich

Ausnahmeregelungen

In einigen Situationen sind Sie von der Verpflichtung, Ihre unternehmerischen Qualifikationen nachzuweisen, befreit. Sie sind (vorübergehend) von dieser Pflicht befreit, wenn:

  • Sie eine bestehende Firma übernehmen. Sie haben dann Anspruch auf eine Freistellung von 1 Jahr.
  • Sie die Geschäfte Ihres Ehepartners oder Ihres eingetragenen Lebenspartners fortführen.
  • Sie das Unternehmen Ihrer verstorbenen Eltern fortführen. Sie haben dann Anspruch auf eine Freistellung von 3 Jahren
  • Sie in einem intellektuellen Beruf oder einem freien Beruf starten, der bereits durch ein anderes Gesetz geregelt ist (z.B. Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Vermessungstechniker, usw.).
  • Sie einer Verkaufstätigkeit von Haus zu Haus nachgehen. Unter bestimmten Bedingungen gilt auch für Sie eine Ausnahmeregelung.

Haben Sie noch Fragen? 

Kontaktieren Sie einen Unternehmensschalter

Gründen Sie Ihr eigenes Unternehmen und verwirklichen Sie Ihren Traum

Je nachdem, welche selbständige Tätigkeit Sie ausüben möchten, können Sie mehr oder weniger schnell beginnen, aber im Prinzip kann jeder in Belgien sein eigenes Unternehmen gründen.

Wenn Fachwissen oder unternehmerische Qualifikationen erforderlich sind, dann hauptsächlich, um den Erfolg Ihres Unternehmens so weit wie möglich zu sichern und um zukünftige Kunden zu schützen. Einen

Buchhalter einzuschalten beispielsweise ist ebenfalls eine Maßnahme, um die Erfolgsaussichten eines Unternehmens zu verbessern.

Bereit, Ihr Unternehmen zu gründen?