Was bedeutet Ihre Unternehmensform?
Ihre Unternehmensform oder Rechtsform ist die rechtlich festgelegte Form, in der Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation gründen. Die verschiedenen Unternehmensformen bestimmen zum Beispiel den Umfang Ihrer Haftung, die Art der Verwaltung, die Sie benötigen, und einige steuerliche Faktoren.
In Belgien entscheiden Sie sich zwischen einem Einzelunternehmen oder einer Gesellschaft. Diese Wahl ist maβgeblich für wie Sie Steuern zahlen, ob und wie Sie Arbeitnehmer einstellen und wie Sie andere als Berater, Miteigentümer oder Investoren in Ihr Unternehmen einbinden.
Verschiedene Unternehmensformen
Wenn Sie also Ihr eigenes Unternehmen gründen möchten, dann bestimmen Sie zuerst, ob Sie sich für ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft entscheiden.
- Bei einem Einzelunternehmen sind Sie als natürliche Person zugleich die juristische Person Ihres Unternehmens. Diese Form können Sie nur wählen, wenn Sie das Unternehmen allein gründen.
- Bei einer Gesellschaft ist Ihr Unternehmen eine eigenartige juristische Person, sofern Sie sich nicht für eine Gesellschaft des allgemeinen Rechts entscheiden.
Einzelunternehmen
Bei einem Einzelunternehmen entspricht Ihr Unternehmen Ihnen als natürlicher Person. Sie sind sozusagen das Unternehmen selbst. Deshalb können Sie ein Einzelunternehmen nur allein gründen.
Einige Merkmale:
- Ganz einfache Gründung
- Kein Startkapital erforderlich (über Ihre Gründungskosten hinaus)
- Volle persönliche Haftung
- Steuern: Einkommenssteuer der natürlichen Personen auf alle Ihre Einkünfte
- Nur Sie, keine Partner
Hätten Sie gern eine ähnlich flexible Unternehmensform mit Partnern? Dann ist vielleicht die Gesellschaft des allgemeinen Rechts das Richtige für Sie.
Gesellschaft
In Belgien gibt es 6 Gesellschaftsformen. Abhängig von der Haftung unterteilen wir sie in zwei Gruppen:
Gesellschaften mit beschränkter Haftung:
1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
3. Eingetragene Genossenschaft (eG)
Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung:
4. Gesellschaft des allgemeinen Rechts (GaR)
5. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
6. Kommanditgesellschaft (KoGe)
Und schließlich können Sie auch mit einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) Geschäftstätigkeiten ausführen. Dabei dürfen Sie Gewinn machen, den Sie jedoch nicht an sich selbst ausschütten dürfen. Sie müssen ihn stattdessen entsprechend dem uneigennützigen Ziel Ihrer Vereinigung reinvestieren.
Neben der Haftung unterscheiden sich die Gesellschaften auch in anderer Hinsicht. Informieren Sie sich also gründlich über die einzelnen Formen, damit Sie sicher sind, die richtige Wahl zu treffen, oder lassen Sie sich auf Ihr Unternehmen zugeschnitten von unseren Experten beraten.
Einzelunternehmen oder Gesellschaft?
Ob sich ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft besser für Ihr Unternehmen eignet, hängt stark von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Auch wenn es manchmal den Anschein hat, als sei ein Einzelunternehmen für ein kleines Unternehmen und eine Gesellschaft für ein großes Unternehmen ideal, so gibt es doch etliche weitere Faktoren, die Ihre Wahl beeinflussen.
Die Antworten auf folgende wichtige Fragen helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen:
- Wollen Sie allein oder mit Partnern tätig sein?
- Möchten Sie beschränkt oder voll haften?
- Wie schätzen Sie Ihr Jahreseinkommen ein?
- Wie viel müssen Sie in Ihr Unternehmen investieren, um es ins Laufen zu bringen? Arbeitsmaterialien, Lagerbestand, Miete usw.
Haupt- oder Nebenberuf?
Bei der Entscheidung zwischen Haupt- oder Nebenberuf ist viel mehr zu berücksichtigen als die geleistete Arbeitszeit. Wenn Sie gleich im Hauptberuf starten wollen, ist Ihre selbstständige Aktivität Ihr einziges Einkommen. Wollen Sie dagegen erst einmal angestellt bleiben, dann starten Sie im Nebenberuf. Aber wägen Sie sorgfältig ab:
- Wenn Sie weniger als halbtags angestellt sind und ein eigenes Unternehmen gründen, dann ist das automatisch Ihr Hauptberuf.
- Kündigen Sie als Selbstständiger im Nebenberuf Ihr Arbeitsverhältnis, dann wir der Nebenberuf automatisch zum Hauptberuf.
- Sind Sie halbtags beschäftigt, kommt Ihr Arbeitgeber für Ihre Sozialbeiträge auf, andernfalls müssen Sie dafür sorgen.
Sie sollten also sehr bewusst entscheiden, was Sie machen wollen. Nicht nur für heute, sondern auch für später.