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Gesellschaftsformen: die verschiedenen Arten und wie Sie Ihre Wahl treffen

Vergleich, Kapital und Gründung

Möchten Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen oder die Gesellschaftsform wechseln? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Gesellschaft zu gründen. In Belgien können Sie sich entsprechend Ihren Bedürfnissen für eine von sechs Gesellschaftsformen entscheiden. Hier erfahren Sie, was hinter jeder von ihnen steckt und wie Sie die richtige Form wählen.

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten

Warum sich für eine Gesellschaft entscheiden?

Die verschiedenen Unternehmensformen haben sehr unterschiedliche Vorteile, je nachdem, was Sie mit Ihrem Unternehmen machen wollen.

Die meisten Gesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen existiert Ihr Unternehmen also getrennt von Ihrer Person.

  • Einige können Sie allein gründen, aber alle sind auch mit Partnern möglich
  • Beschränkte Haftung bei den meisten Formen
  • Komplexere Gründung als bei einem Einzelunternehmen

Sie wollen die Flexibilität eines Einzelunternehmens, sind aber nicht allein? Dann wählen Sie am besten eine Gesellschaft des allgemeinen Rechts.

  • Einfach zu gründen
  • Flexibel zu verwalten
  • Persönliche Haftung

Eine Gesellschaft ist also mit mehreren Vor- und Nachteilen behaftet. Bevor wir die Gesellschaftsformen ausführlich besprechen, sehen wir uns die Vor- und Nachteile erst einmal im Allgemeinen an.

Vorteile

Nachteile

Beschränkte Haftung außer bei der Gesellschaft des allgemeinen Rechts

Komplexere Gründungsverfahren als bei einem Einzelunternehmen

Interessanter steuerrechtlicher Status

Buchhalterische und verwaltungstechnische Pflichten
Unternehmerische Tätigkeit zusammen mit Partnern und Mitinvestoren
Förmliche Verfahren für viele Unternehmensentscheidungen (z. B. in der Gesellschafterversammlung)
Weniger persönliche finanzielle Risiken

6 Gesellschaftsformen

In Belgien können Sie heute eine von sechs Gesellschaftsformen wählen. Die unterscheiden sich auf vielen Gebieten, wobei der Hauptunterschied die Haftung ist.

Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung:

1.    Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): die häufigste Gesellschaftsform für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU).

2.    Aktiengesellschaft (AG): diese Form findet sich am häufigsten bei Großunternehmen. Mit ihr können Sie sogar an die Börse gehen.

3.    Eingetragene Genossenschaft (eGen): nicht gewinnorientiert, sondern auf ein gemeinsames Ziel der Genossenschaftsmitglieder ausgerichtet.

Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung:

4.    Gesellschaft des allgemeinen Rechts: Zusammenarbeit verschiedener Unternehmer ohne Rechtspersönlichkeit

5.    Offene Handelsgesellschaft (OHG): eine Art Gesellschaft des allgemeinen Rechts mit Rechtspersönlichkeit

6.    Kommanditgesellschaft (KoGe): eine Art Gesellschaft des allgemeinen Rechts mit Rechtspersönlichkeit und einem stillen Teilhaber, der nur Geld investiert

Welche Form Sie wählen, hängt von Ihren Zielen und Erwartungen ab. Einige wichtige Fragen, die Sie sich in diesem Zusammenhang stellen können:

  • Wie viel persönliche Haftung kann oder will ich tragen?
  • Welche Unternehmensrisiken können Sie eingehen?
  • Können Sie auf externe Investoren zählen?
  • Möchten Sie andere Verwalter ins Boot holen oder Mitarbeiter einstellen?
  • Was sind Ihre längerfristigen Unternehmenspläne?
Lesen Sie die praktische Checkliste

Im Nu erhalten Sie eine Checkliste nach Maß für Ihre Unternehmensgründung.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH – früher PGmbH – ist die häufigste Gesellschaftsform für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU). Viele Unternehmer wählen diese Form wegen ihrer transparenten Satzung, die um mehr Flexibilität um Optionen ergänzt werden kann.

Eine GmbH können Sie auch allein gründen und es ist kein Mindestkapital erforderlich. Sie benötigen jedoch genug Startkapital, einen Finanzplan und eine notarielle Urkunde.

Darüber hinaus hat die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine freie Gesellschafterstruktur, die es Ihnen auf Wunsch ermöglicht, andere als Mitgesellschafter einzubinden.

Allerdings haben Sie weniger Möglichkeiten, Anteile zu übertragen. Und wie der Name schon besagt, haben Sie bei einer GmbH noch stets eine beschränkte Haftung, wodurch Sie besser vor möglichen Gläubigern geschützt sind.

Alles über die Gründung einer GmbH

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG oder Aktiengesellschaft ist naturgemäß ideal für Großunternehmen. Haben Sie mit Ihrem Unternehmen Großes vor? Mit einer AG können Sie später sogar an die Börse gehen.

Die Kapitaleinlage funktioniert allerdings ein wenig anders als bei einer GmbH. Eine AG ist darauf ausgerichtet, viel Kapital von Investoren einzusammeln. Die Aktien sind frei übertragbar, zum Beispiel durch anonyme Geldgeber. Anonym, denn die Gesellschafter bleiben im Hintergrund und die Haftung bleibt auf ihre Einlage beschränkt.

Es ist auch denkbar, dass eine AG nur einen einzigen Aktionär oder Gesellschafter hat. Auf jeden Fall müssen Sie ein hohes Startkapital von mindestens 61.500 Euro vorweisen können.

Möchten Sie eine AG gründen? Dann berücksichtigen Sie unbedingt die folgenden Anforderungen:

  • Finanzplan
  • Notarielle Urkunde bei der Gründung
  • Gesellschafterregister
  • Verwaltungsrat mit mindestens drei Verwaltern (oder eine dualistische Verwaltung)
  • Doppelte Buchhaltung
  • Und mehr ...

Wie Sie sehen, ist die Aktiengesellschaft eine weniger flexible Form. Die Aktiengesellschaft ist daher auf Personen zugeschnitten, die sich gleich hohe Ziele setzen und mit viel Kapital rechnen.

Genossenschaft (Gen)

Wie der Name schon verrät, ist diese Form ein Sozialunternehmen. Eine Genossenschaft ist nicht gewinnorientiert, sondern auf ein gemeinsames Ziel der Genossenschaftsmitglieder ausgerichtet. Das könnte zum Beispiel der gemeinsame Kauf von Energie sein.

Bei einer Genossenschaft arbeiten die Genossen zusammen und beschränken trotzdem die Haftung auf ihre eigene Einlage. Es ist einfach, der Genossenschaft beizutreten oder sie zu verlassen und die Behörden gewähren Sozialunternehmen bestimmte Vorteile (zum Beispiel Steuervergünstigungen).

So sieht die Praxis aus:

  • Es gibt 3 Gründer
  • Jeder Genosse leistet einen finanziellen Beitrag, aber der kann sich auf eine geringe symbolische Einlage beschränken
  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Wie bei einer GmbH muss ein Finanzplan nachweisen, dass Sie ein ausreichendes Startkapital haben, um die ersten beiden Jahre zu überbrücken
  • Die Anteile sind namensgebunden und frei übertragbar, ein Gesellschafterregister ist Pflicht
  • Bei der Gründung benötigen Sie auch eine notarielle Urkunde

Wenn Sie es richtig anpacken, kann die Wahl einer Genossenschaft sich als eine sehr gute und lehrreiche Entscheidung erweisen.

Gesellschaft des allgemeinen Rechts

Mindestens 2 Personen oder Gesellschafter gründen eine Gesellschaft und leisten eine Einlage (in finanzieller oder anderer Form), um ihr Vermögen gemeinsam wachsen zu lassen. Die Gesellschaft allgemeinen Rechts ist mit einem Einzelunternehmen vergleichbar, aber Sie können sie mit einem oder mehreren Partnern gründen.

Die Gesellschaft allgemeinen Rechts ist die Außenseiterin unter den Gesellschaftsformen. Sie ist nämlich die einzige Form, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Das bedeutet, dass eine GaR weder über Vermögen noch über Schulden verfügt und nicht vor Gericht auftreten kann.

Die Vorteile:

  • Einfach zu gründen und aufzulösen
  • Eine privatschriftliche Vereinbarung (Gesellschaftsvertrag) reicht aus
  • Über die Gewinnverteilung entscheiden Sie selbst

Mögliche Nachteile:

  • Es besteht eine unbegrenzte und gesamtschuldnerische Haftung, sodass Sie als Gesellschafter einen geringeren Schutz genießen
  • Anteile lassen sich nicht ohne Weiteres übertragen – die Zustimmung der anderen Gesellschafter ist notwendig

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, ist eine einfache Gesellschaftsform, die nur wenige Verwaltungsformalitäten und auch kein Startkapital erfordert.

  • Sie benötigen kein Startkapital
  • Eine OHG muss von mindestens zwei Personen gegründet werden.
  • Die Anteile lassen sich relativ einfach übertragen, aber nur, wenn alle Gesellschafter sich damit einverstanden erklärt haben.

Ein wichtiger Punkt, den Sie bei einer OHG beachten müssen: Alle Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen füreinander. Das bedeutet, dass der Fiskus bei Ihnen auf der Matte steht, wenn ein Mitgesellschafter die Geschäfte des Unternehmens schlecht führt.

Kommanditgesellschaft (KoGe) 

Dagegen ist die Kommanditgesellschaft KoGe (früher: einfache Kommanditgesellschaft) eine Gesellschaft, in die Gesellschafter ein Startkapital einbringen können, während Sie selbst als Unternehmer die Kontrolle über Ihr Unternehmen behalten.

In diesem Fall sind Sie als Geschäftsführer der geschäftsführende Gesellschafter, während die anderen Gesellschafter sogenannte stille Gesellschafter oder Kommanditisten sind. Sie haben keinen Einfluss auf die Geschäftsführung, leisten aber einen finanziellen Beitrag. 

Wählen Sie gleich die richtige Gesellschaftsform

Auf die Begleitung unserer Experten bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform können Sie sich verlassen.