Welche sozialen Rechte haben Sie als Selbständige?
In Belgien ist die Zugehörigkeit zu einer Sozialversicherungskasse und einer Krankenkasse für alle nebenberuflich und hauptberuflich tätigen Selbständigen und Unternehmenseigentümer obligatorisch.
Durch die vierteljährliche Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen erschließen Sie sich Ihr Recht auf Sozialversicherung.
Damit erhalten Sie Schutz und Entschädigungsleistungen, die sich je nach der Lage, in der Sie sich befinden, als große Hilfe erweisen können.
Erstattung von medizinischen Kosten
Ob es sich um einen Arztbesuch oder einen größeren Eingriff handelt, die Sozialversicherung der Selbständigen deckt die Erstattung der medizinischen Kosten für Selbständige, aber auch für deren Helfer.
Leistungen bei Krankheit oder Unfall
Selbständige können durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden. Und keine Arbeit bedeutet auch kein Einkommen! Das Sozialversicherungssystem sieht eine Beihilfe für Arbeitsunfähigkeit vor. Bei Securex gehen wir sogar noch einen Schritt weiter und bieten Ihnen ein zusätzliches Ersatzeinkommen.
Kindergeld und Geburtszulage
Unabhängig davon, ob es sich um abhängig Beschäftigte oder Selbständige handelt, hat jedes belgische Elternteil das Recht auf Kindergeld, bis das Kind 25 Jahre alt ist (unter bestimmten Bedingungen). Die Höhe der Leistungen hängt von der Anzahl der Kinder, dem Alter des Kindes und der konkreten Situation ab.
Mutterschaftshilfe und Mutterschaftsgeld
Seit 2017 haben selbständige junge Mütter Anspruch auf mehrere Zuschüsse über die Sozialversicherung, wie z. B.: 105 kostenlose Dienstleistungsschecks, eine Geburts- oder Adoptionszulage und die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für das erste auf die Geburt folgende volle Quartal.
Altersrente
Durch die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge während des gesamten Berufslebens haben Selbständige einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Allerdings ist diese gering und reicht nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten. Securex bietet Ihnen mehrere Zusatzpensionen, damit Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand genießen können.
Hinterbliebenenrente und Übergangsgeld
Hinterbliebene Ehepartner von verstorbenen Selbständigen haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn sie ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben (im Jahr 2021 sind es 48 Jahre), oder auf ein Übergangsgeld, wenn sie es nicht erreicht haben. Die Höhe des Betrages ist abhängig vom Alter der Hinterbliebenen, von beruflicher Laufbahn und Einkommen der Verstorbenen und von der Dauer der Ehe.
Überbrückungsrecht
Das Überbrückungsrecht ist eine monatliche Leistung, die für höchstens 12 Monate gezahlt wird. Es gilt im Konkursfall, aber auch bei Zwangsunterbrechungen. Selbständige behalten dann einen Teil ihrer sozialen Rechte, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.
Bezahlung für informelle Pflege
Selbständige, die ihre Tätigkeit aufgrund schwerer Krankheit, eines Kindes mit Behinderung oder zur Palliativpflege ganz oder teilweise einstellen müssen, können diese noch weithin unbekannte monatliche Beihilfe beantragen.
Treten Sie der Sozialversicherungskasse von Securex bei
Unabhängig von Ihrem Alter oder Ihrer persönlichen Situation begleitet die Sozialversicherungskasse von Securex Sie durch dick und dünn.
Zusätzlich zur Auszahlung der oben genannten rechtlich verankerten Sozialleistungen gehen wir noch einen Schritt weiter und bieten Ihnen Zusatzversicherungen an:
- unsere Lösung Life@Ease ist maßgeschneidert für Selbständige,
- das Ersatzeinkommen bei Arbeitsunfähigkeit
- verschiedene Arten von Zusatzrenten
Entscheiden Sie sich für Seelenfrieden und Sicherheit. Haben Sie noch Fragen? Unsere Experten geben Ihnen gerne Antworten, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.