Seit dem 1. Januar 2024 kann Ihr Arbeitnehmer, wenn er während seines Jahresurlaubs erkrankt, seine Urlaubstage aufschieben, um sie später im Jahr zu nehmen. Hierzu muss Ihr Arbeitnehmer Sie unverzüglich darüber benachrichtigen und Ihnen ein ärztliches Attest übermitteln.