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Im Nebenberuf beginnen - so geht‘s

Bedingungen, Kosten und mehr

Sie haben den Traum, ein Unternehmen zu gründen, aber Sie wissen noch nicht, ob es wirklich existenzfähig ist, oder Sie haben einen guten Job, den Sie vorerst nicht aufgeben wollen? Dann ist der Einstieg als Nebentätigkeit das ideale Szenario für Sie. So können Sie den Zeh ins Wasser stecken, ohne direkt Tiefseetauchen zu gehen.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie problemlos mit einer Nebentätigkeit beginnen können. 

Unbeschwert im Nebenberuf starten

Ihr eigenes Unternehmen starten in 5 Schritten

  • Bereiten Sie alles gründlich vor
  • Wählen Sie den richtigen Status
  • Gründen Sie Ihr Unternehmen an einem Securex-Unternehmensschalter
  • Treten Sie als Selbständiger einer Sozialversicherungskasse bei
  • Regeln Sie die administrativen Dinge

Im Nebenberuf beginnen - so geht‘s

Der Start als Nebenberuf ist hinsichtlich Verwaltung und Formalitäten dem Beginn als Selbständiger im Hauptberuf sehr ähnlich. Es gibt allerdings eine Reihe von Bedingungen, die ausschlaggebend dafür sind, ob Sie tatsächlich im Neben- oder Hauptberuf beginnen. Sie können nicht selbst entscheiden, in welchem Status Sie beginnen.

Entdecken Sie den Unterschied zwischen Haupt- und Nebenberuf

Der Ablaufplan für den Start als Selbständiger

Bedingungen für den Start im Nebenberuf

Sie können als Selbständiger im Nebenberuf beginnen, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind abhängig erwerbstätig in Ihrem Hauptberuf - zu mehr als 50%
  • Sie erhalten Kranken- oder Erwerbsunfähigkeitsleistungen 
  • Sie sind arbeitslos
  • Sie absolvieren eine IBU-Ausbildung (individuell berufsbildender Unterricht)
  • Sie sind im Ruhestand

Möchten Sie sicherstellen, dass Sie alle Bedingungen erfüllen? 

Wenden Sie sich an einen Experten von Securex

Arbeitnehmer im Hauptberuf

Als Angestellter:

  • Sie sind zu mindestens 50% abhängig erwerbstätig.
  • Sie arbeiten beispielsweise als Verwaltungsangestellter in einem Unternehmen, aber an den Wochenenden verdienen Sie sich als Traiteur etwas hinzu.

Als Zeitarbeiter:

  • Sie arbeiten mindestens 235 Stunden pro Quartal.

Als Beamter:

  • Sie müssen zu mindestens 50 % beschäftigt sein, wobei Ihre Tätigkeit mindestens 8 Monate oder 200 Tage Laufzeit haben muss.
  • Als Beamter benötigen Sie auch die ausdrückliche Genehmigung Ihres Arbeitgebers.

Als Lehrer:

  • Als verbeamtete Lehrkraft müssen Sie zu mindestens 60% einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen.
  • Wenn Sie (noch) nicht fest angestellt sind, reichen 50% aus.


Kranken- oder Invalidengeld

Wenn Sie Kranken- oder Erwerbsunfähigkeitsleistungen erhalten, können Sie dennoch als Selbständiger in einem Nebenberuf beginnen, wenn Ihre Erwerbsunfähigkeit mindestens 50 % beträgt. Sie benötigen jedoch die Erlaubnis des beratenden Arztes.


Achtungdas zuerkannte Kranken- oder Invalidengeld muss auch mindestens der Mindestrente eines alleinstehenden Selbständigen entsprechen.


Arbeitslos - Sprungbrett zur Selbständigkeit

Als Arbeitsloser können Sie jederzeit eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit im künstlerischen Bereich aufnehmen, ohne Ihre Leistung zu verlieren. Wenn Sie nicht im künstlerischen Bereich starten, können Sie das 'Sprungbrett zur Selbständigkeit' nutzen, um Ihr Arbeitslosengeld länger zu beziehen. Dann starten Sie 12 Monate lang mit einer selbständigen Nebentätigkeit und bekommen weiterhin Ihr Arbeitslosengeld. So können Sie in aller Ruhe Ihr eigenes Unternehmen gründen.


Individuell berufsbildender Unterricht (IBU)

Wenn Sie eine individuelle Berufsausbildung (IBU) absolvieren, können Sie auch eine selbständige Nebentätigkeit starten.


Achtung: Wenn Sie anstelle von Arbeitslosengeld eine Leistungszulage und eventuell einen Ausbildungszuschuss erhalten, starten Sie automatisch als Selbständiger im Hauptberuf.


Im Ruhestand

Sie dürfen sich zu Ihrer Rente noch etwas hinzuverdienen. Wie viel Sie hinzuverdienen können, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, wie z.B. Ihrem Alter, Ihrer beruflichen Laufbahn und der Art Ihrer Rente.

Lassen Sie sich von einem Experten beraten

Selbständig im Nebenberuf: Kosten

Im Nebenberuf haben Sie mehr oder weniger die gleichen Startkosten wie Selbständige im Hauptberuf. Und zwar folgende:

Falls Sie die Gründung einer Gesellschaft erwägen, kommen weit höhere Kosten auf Sie zu, aber dies ist für eine selbständige Nebentätigkeit eher die Ausnahme.


Tipp: Lesen Sie mehr über die Kosten für die Gründung einer Gesellschaft.


Gründungskosten im Nebenberuf

Der größte Teil der Kosten fließt in die Gründung Ihres Unternehmens:


Tipp: In Städten wie Brügge und Gent wird Ihnen die Eintragung in die ZDU erstattet.


Wenn Sie in einem freien Beruf beginnen, benötigen Sie keine MwSt.-Nummer.


Sozialabgaben

Auch für eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge. Diese sind jedoch weit niedriger als für Selbständige im Hauptberuf, da Sie hauptsächlich über Ihren Arbeitgeber oder andere Haupteinkommen zur Sozialversicherung beitragen.

Dies erfolgt pro Quartal, also viermal im Jahr. Da Sie im ersten Jahr noch keine Umsatzzahlen vorlegen können, zahlen Sie einen 'pauschalen Mindestbeitrag' von 99,52 Euro pro Quartal.

Lesen Sie mehr über Sozialbeiträge.


Ihr Material

Je nach Beruf brauchen Sie natürlich mehr oder weniger Material, und das müssen Sie selbst kaufen. Lesen Sie mehr über abzugsfähige Berufsausgaben.


Zusatzversicherungen

Für einige Nebentätigkeiten brauchen Sie zusätzlichen Versicherungsschutz. Wenn sich Ihr Unternehmen beispielsweise in einem Gebäude befindet, müssen Sie eine Feuerversicherung abschließen. Auch bei teuren Maschinen sollte man auf Nummer sicher gehen. Ihr Buchhalter kann Ihnen bestimmt sagen, welche Versicherungen für Sie unbedingt erforderlich sind.


Buchhalter

Ein Buchhalter ist nicht obligatorisch. Es hängt davon ab, wie viele Kunden Sie haben und wie kompliziert Ihr Rechnungsstellungsprozess ist. Und vielleicht auch davon, wie gut Sie selbst mit Papierkram umgehen können. Rechnen Sie mit ein paar hundert Euro pro Jahr.

Buchhalter haben unterschiedliche Preise, also holen Sie mehrere Angebote ein.

Wählen Sie jedoch nicht einfach den billigsten Buchhalter, sondern jemanden, mit dem der Funke überspringt.

Abzugsfähige Berufsausgaben im Nebenberuf

Bei nebenberuflich Selbständigen sind Ein-Personen-Unternehmenn, am häufigsten Vertreten, weil sie kostengünstig und schnell gegründet werden können.

Wenn dies auch bei Ihnen der Fall ist oder Sie diese Option bevorzugen, wird der Umsatz Ihres Nebenverdienstes dem Einkommen aus Ihrem Hauptberuf hinzugefügt. Das bedeutet, dass Sie wahrscheinlich in den höchsten Steuerklassen landen werden - 45% oder 50%.

Deshalb ist es wichtig, bei der Ausübung des Nebenberufs Ausgaben zu tätigen. Beispielsweise der Erwerb von Material, aber vielleicht können Sie auch die Nutzung eines Büros bei Ihnen zu Hause berechnen? So senken Sie Ihre Gewinne und zahlen weniger Steuern. Es ist jedoch wichtig, dass Sie zunächst ausreichende Gewinne erzielen, sonst macht der Abzug von Berufsausgaben nicht wirklich Sinn.


Umsatzsteuerbefreiung für Nebenberufe

Es ist nicht so, dass für eine Nebentätigkeit automatisch keine MwSt. berechnen müssen. Theoretisch muss jeder Selbständige die MwSt. erheben oder bezahlen.

Der Vorteil der Selbständigkeit besteht darin, dass Sie die MwSt. nicht wirklich bezahlen. Ihre Kunden zahlen MwSt. an Sie, und Sie leiten diesen Betrag regelmäßig an die zuständige Behörde weiter, können aber von diesem Betrag die MwSt. abziehen, die Sie für Einkäufe gezahlt haben. Also ist es für Sie eine Nulloperation.

Sie können bei nebenberuflichen Tätigkeiten wahrscheinlich auch die Möglichkeit der Mehrwertsteuerbefreiung nutzen. Dies ist zulässig bei einem Jahresumsatz unter 25.000 Euro. Dann können Sie eine Befreiung von der MwSt. beantragen.

Der vorteil:

  • Sie müssen Ihren Kunden keine MwSt. in Rechnung stellen, brauchen also auch keine MwSt. weiterzuleiten. Das erspart Ihnen viel Verwaltungsaufwand.

Die Kehrseite der Medaille:

  • Sie zahlen die MwSt. auf Ihre eigenen Ankäufe, da Sie diese nicht absetzen können.
  • Sie müssen trotzdem eine jährliche Aufstellung aller mehrwertsteuerpflichtigen Kunden erstellen und einreichen (Kunden-Listing)

Wenn Sie die Schwelle von 25.000 Euro Jahresumsatz überschreiten, gilt die Steuerbefreiung nicht mehr und Sie müssen zusätzlich die MwSt. berechnen. Verlieren Sie dies also nicht aus den Augen.

Der Nebenberuf ist ein sicherer Weg, um mit Ihrer Leidenschaft Geld zu verdienen

Wie Sie oben lesen können, sind Kosten und Verwaltung noch ganz erträglich. Insbesondere, wenn Sie ein Ein-Personen-Unternehmen haben, das von der MwSt. befreit ist. Die Einstiegsschwelle ist also sehr niedrig.

Je nach Tätigkeit ist Ihr Risiko mehr oder weniger groß. Zum Glück haben Sie immer noch Ihren Hauptberuf, auf die Sie zurückgreifen können, wenn etwas schief geht. Und Sie können daraus wertvolle Lehren für das nächste Mal ziehen!

Bereit, sich nebenberuflich selbständig zu machen?